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Honorartableau

Honorartableau des Kfz-Sachverständigenbüro zur Berechnung des Grundhonorars

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Die Schadenhöhe, an der sich das Grundhonorar üblicherweise orientiert, wird übereinstimmend definiert als Reparaturkosten netto zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung und im Totalschaden (technisch oder wenn die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen merkantilen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen) als Wiederbeschaffungswert brutto. Dabei ist für die korrekte Lesart der Befragung zu beachten, dass immer die nachsthöhere „Schadenstufe" („bis zu") ausschlaggebend ist - und nicht der Wert, der „durchbrochen" wurde. Weit überwiegend wird auch in Fallen der sogenannten 130%-Grenze der Wiederbeschaffungswert brutto als Grundlage für die Bemessung der Schadenhöhe herangezogen.

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